Datenschutzbeauftragter
Die Data Pie Cybersecurity bietet Ihnen qualifizierte Beratung im Datenschutz, ob DSGVO oder nach Schweizer-Datenschutzrecht. Unsere Datenschutz-Experten beraten Sie in Bezug auf den Datenschutz.
Unsere Modulare Cybersecurity-Lösung lässt sich individuell auf Sie abstimmen, um die maximale Sicherheit zu erreichen.
COMPLIANCE
BSI-Zertifizierung
BSI ISO 27001
IT-Forensik
Data Recovery
Vulnerability Scan
PERFORMANCE
Global CDN
Site Accelerator
Website SEO
Load Balancer
SECURITY
Application Security
Data Privacy
DDoS Protection
Malware Multiscan
Bot Management

Gemeinsam für mehr
Privatsphäre
Die DSGVO gilt für alle, die mit Daten von EU-Bürgern zu tun haben. Wahrscheinlich also auch für Sie.
Aktuell ist auch ein Schweizer Pendant zur DSGVO, ein neues Bundesgesetz über den Datenschutz, in Ausarbeitung. Wir beraten Sie bereits jetzt zum neuen Entwurf.
- Legitime Datenerhebung
- Online Marketing
- Cookies
- AGB und Impressum
Google Analytics
Datenschutzrecht in der Schweiz
Die Themen Datenschutz und Informationssicherheit erscheinen im ersten Moment wie eine Dschungel. Doch Unternehmer, Selbstständige oder Gründer eines Start-ups tragen die volle Verantwortung zur Umsetzung der daraus resultierenden Anforderungen. Sie müssen die gesetzlichen Vorgaben beim Umgang mit sensiblen Daten einhalten. Hier bringen wir Licht ins Dunkel. Als externe Datenschutzbeauftragte sind wir Ihr vertrauensvoller Berater und Partner zum Thema Datenschutz in der Schweiz und nach der DSGVO.
Datenschutz-Experten
Wir sind eine versierte Cybersecurity Agentur, mit der Sie Ihre Projekte persönlich besprechen können. Unsere erfahrenen Datenschutz-Experten und IT-Sicherheitsbeauftragten, nehmen Ihr Projekt unter die Lupe. Je nach Projekt oder Rechtsfall sind ganz andere Kompetenzen gefragt. Deshalb treffen wir für Sie eine sorgfältige Auswahl und vermitteln Ihnen genau denjenigen, der für Ihr Anliegen besonders qualifiziert ist.
Was der Datenschutzbeauftragter macht…
- Der Datenschutzbeauftragte berät den Verantwortlichen in allen datenschutzrechtlichen Belangen und unterstützt ihn bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen.
- Der Datenschutzbeauftragte ist Ansprechpartner sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer oder den Betriebsrat. Auch Externe, wie Kunden, Vertragspartner oder Lieferanten können sich an den Datenschutzbeauftragten wenden.
- Ebenso sollte der Datenschutzbeauftragte bei der Schulung der Mitarbeiter eingebunden werden. So können die Mitarbeiter mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen ihrer täglichen Arbeit vertraut gemacht werden.
- Der Datenschutzbeauftragte arbeitet zugleich mit der Aufsichtsbehörde zusammen, er ist Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen.
Rechtsverletzung im Datenschutz
Handeln Sie schnell und speichern Sie alle Daten über den Vorfall.
- E-Mails
- Screenshots / Website drucken
- lesen Sie die AGB
- nach Art. 8 im Datenschutzgesetz (DSG) Auskunftsrecht verlangen.
Art. 8 Auskunftsrecht
Gemäss Datenschutzgesetz hat jede Person das Recht zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind, und diese – wenn nötig – löschen oder korrigieren zu lassen. Dieses sogenannte Auskunftsrecht ermöglicht es, die Kontrolle über die eigenen Personendaten zu behalten.
Fordern Sie die beschuldigte Person/ das Unternehmen auf, die Daten unverzüglich in einer bestimmten Frist zu löschen.
Falls Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an Ihren Kantonalen Datenschutzbeauftragten oder an uns!